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Greening Nektar und Pollen

Zur Anlage von Brachflächen mit Honigpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen

Einsatzgebiete: Brachflächen mit Honigpflanzen auch auf Ökologischen Vorrangflächen

Standortanspruch: geeignet für alle normalen Acker und Bracheflächen



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Ab 2018 sind auch Bienenweiden (Brachflächen mit Honigpflanzen) im Rahmen des Greening als Ökologische Vorrangflächen möglich. Der Gewichtungsfaktor hierfür liegt bei 1,5. Die im Greening anrechenbaren Bienenweiden müssen dabei bestimmte Arten enthalten. Nicht jede Bienenweide ist also geeignet. Unsere Mischung „Greening Nektar und Pollen“ ist eine mehrjährige Saatgutmischung aus 14 der bewährtesten einjährigen Bienenpflanzen (Artengruppe A laut Greening-Verordnung *) sowie 26 bei uns heimischen Wildpflanzenarten (Artengruppe B laut Greening-Verordnung *) und übertrifft damit die Mindestanforderungen der Greening-Verordnung deutlich.

Im ersten Standjahr dominieren die reichblühenden Kulturarten das Bild, wobei in den Folgejahren zweijährige Kräuter und mehrjährige Wildstauden ihren Höhepunkt erleben. Die große Artenvielfalt unserer Mischung „Greening Nektar und Pollen“ sowie vor allem der Anteil der mehrjährigen heimischen Wildpflanzen bringen zahlreiche Vorteile: Ihre Vorteile: weniger Aufwand über die Dauer von 3 Jahren durch nur einmalige Bodenvorbereitung bei gleichzeitig hohem Greening-Gewichtungsfaktor von 1,5 erhöhte Adaptivität der Mischung an unterschiedliche Standortbedingungen Diversifizierung des Nektar- und Pollenangebots durch die hohe Artenzahl begünstigt eine größere Zahl von Nutzinsekten (heimische Insekten sind an heimische Pflanzen in der Regel besonders gut angepasst) sowie die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrung der mehrjährige Brachebestand hilft vielen anderen Tieren, die im Winter Deckung, Lebensraum und Nahrung benötigen das Bodenleben profitiert durch die mehrjährige Brache.

Kurzbeschreibung: zur Anlage von Brachflächen mit Honigpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen

Einsatzgebiete: Brachflächen mit Honigpflanzen auch auf Ökologischen Vorrangflächen

Standortanspruch: geeignet für alle normalen Acker und Bracheflächen

Standzeit: 3 Jahre (Greening Laufzeit)

Pflege: Mindesttätigkeiten laut Greening-Verordnung: im Antragsjahr nur Ansaat, in Folgejahren einmaliges Mähen mit Abfahren des Schnittmaterials bzw. Zerkleinern u. Verteilen auf der Fläche

Aussaatzeit: bis 31.05. im Ansaatjahr (laut Greening-Verordnung).

Aussaatmenge: 1 g/m² = 10 kg/ha

Zusammensetzung Mischung „Greening Nektar und Pollen“ (PDF)

Gewicht n. v.

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