Regiosaatgut - "aus der Region - für die Region"

Regiosaatgut ist Saatgut, das durch Besammlung von Wildpflanzen in einer bestimmten Region gewonnen wird, um später, in der Regel nach einer Zwischenvermehrung, in dieser Region wieder ausgebracht zu werden.

Seit dem 02.03.2020 dürfen vermehrte Pflanzen (z.B. aus Saatgutproduktion) in der freien Natur nur noch dann ohne Genehmigung ausgebracht werden, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben (§ 40 BNatSchG).

Wildpflanzen weisen in der Regel bestimmte genetische Anpassungen an ihre Region auf.
So sind meist im Laufe der Zeit Anpassungen an die regiotypischen Eigenheiten des Bodens, des Klimas oder anderer Umweltbedingungen entstanden.

Zur Erhaltung der genetischen Anpassung und allgemein auch der genetischen Vielfalt sowie zur Erhaltung des natürlichen Artenspektrums empfiehlt sich deshalb bei Begrünungsmaßnahmen in der freien Landschaft der Einsatz von gebietseigenem Saatgut, auch „autochthones Saatgut“ oder Regiosaatgut genannt. Bei Regiosaatgut gilt der Grundsatz: „aus der Region – für die Region“.

Mit Regiosaatgut von RitterSaatgut sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere zertifizierten Regiosaatgutmischungen (RegioZert®) für das Ursprungsgebiet 9 enthalten ausschließlich gebietseigene Herkünfte ausschließlich Arten der Positivlisten Regiosaatgut (Beachtung des Artenfilter Regiosaatgut).

Die artenreichen Mischungen kombinieren in einzigartiger Weise die Erfüllung ingenieurbiologischer Ansprüche (Böschungssicherung, Erosionsschutz) mit naturschutzfachlichen Zielen (Anlage mesophilen Grünlands, Förderung der Insektenvielfalt), sie dürfen ohne vorherige Genehmigung auch in der freien Natur ausgebracht werden (§ 40 BNatSchG).

In unserem Onlineshop finden Sie zertifiziertes Regiosaatgut der Ursprungsregion (UG) 9 /Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland.

Sie benötigen eine spezielle Mischung oder Regiosaatgut für andere Ursprungsgebiete? Stellen Sie gerne Ihre unverbindliche Anfrage.

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Regiosaatgut ist Saatgut mit gebietseigenen Wildpflanzen, welches innerhalb eines Ursprungsgebietes (Herkunftsregion) gewonnen, in einem dem Ursprungsgebiet zugeordneten Produktionsraum vermehrt und innerhalb des Ursprungsgebietes wieder ausgebracht wird, ohne während der Kultur züchterisch verändert worden zu sein.

Die Qualiät unseres Regiosaatgut weist sich durch die hohen Standards für Reinheit, Keimfähigkeit und Besatz aus.

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Durch die ausschließliche Verwendung verbreiteter gebietsheimischer Arten wird die Ausbreitung gebietsfremder Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes effektiv verhindert. Somit bekommt die Natur und die Lebewesen das Saatgut, welches für sie am jeweiligen Standort richtig ist.

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Das Einsatzgebiet reicht von der Bienenweide und „Nützlingsheimat“ in Ihrem Hausgarten über Blühstreifen oder Wegrandbegrünung, Blühende Inseln im innerstädtischen Bereich bis zur Renaturierung großer Flächen zum Beispiel nach Baumaßnahmen.

Es wird ein Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt geschaffen der beim Anblick große Freude mit großem Nutzen verbindet.

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RegioZert®! Unser Regiosaatgut ist zertifiziert durch RegioZert. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Das Zertifikat regelt die Aufsammlung, die Vermehrung und den Handel von Regiosaatgut auf Grundlage der bei der Entwicklung des Regiosaatgut-Konzeptes mit den Fachbehörden der Bundesländerabgestimmten und in der Erhaltungsmischungsverordnung festgelegten Ursprungsgebiete. RegioZert erfüllt selbstverständlich die Kriterien der Empfehlung für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)

Die Einhaltung der strengen Herkunfts- und Qualitätskriterien wird durch das renomierte LACON – Institut regelmäßig geprüft.

Unser Regiosaatgut stammt aus dem Ursprungsgebiet (UG) = Herkunftsregion (HK) 9: Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland.

Angrenzende Regionen Auf Anfrage.

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zum Handel und Einsatz von Wildpflanzen – Veränderungen zum 02.03.2020.

Aufgrund des Ablaufs der Übergangsfrist nach § 40 BNatSchG möchten wir Sie hiermit gerne über die derzeitige Rechtslage informieren.

Zum 01.03.2020 ist die Übergangsfrist nach § 40 BNatSchG abgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der freien Landschaft nur noch Saatgutmischungen mit Arten und Herkünften aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet (= Vorkommensgebiet im Sinne des Bundesnaturschutz-gesetzes) ausgebracht werden.
Unsere Regiosaatgutmischungen enthalten ausschließlich Arten der Positivlisten für Regiosaatgut der jeweiligen Ursprungsgebiete und, wenn nicht anders angegeben, nur Herkünfte aus dem Ursprungsgebiet.

Für die Ausbringung von Saatgutmischungen, die Herkünfte aus angrenzenden Ursprungsgebieten beinhalten, benötigen Sie seit dem 01.03.2020 eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden, dies kann die Untere bzw. Obere Naturschutzbehörde sein. Die Handhabung ist in den Bundesländern nicht einheitlich.

Sollten Sie eine Saatgutmischung erwerben, in der Negativ-Arten des betreffenden Ursprungsgebietes oder Herkünfte aus angrenzenden Regionen vermischt sind, liegt es in Ihrer Verantwortung, vor der Ausbringung bzw. Bestellung eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Bei regionalen Saatgutmischungen handelt es sich um Sondermischungen, diese können wir im Falle einer Verweigerung nicht zurücknehmen.

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Gerne können Sie hier unser Saatgut anfragen.

Herkunftsregionen und Arten für Regiosaatgut

Zertifiziertes Regiosaatgut in unserem Onlineshop

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Wir lassen Bienen summen!