NRW – Buntbrache ab 2023
Die Buntbrache (NRW) dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für eine Vielzahl von Insekten und Vögel in der gesamten Vegetationsperiode.
Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.
- Empfohlene Ansaatstärke: 15 kg/ha
- Saattiefe: 0 cm (Lichtkeimer)
| Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai | |
| Reichweite: 10 kg für ca. 6600 m² |
73,56 €
Lieferzeit: 1-2 Wochen
Produktinformationen "NRW – Buntbrache ab 2023 "
Die Buntbrache (NRW) dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für eine Vielzahl von Insekten und Vögel in der gesamten Vegetationsperiode.
Einsatzgebiete: Auf Acker- und Dauerkulturflächen, Keine
Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten
Verpflichtungszeitraum beibehalten werden.
Standzeit: mind. 5 Jahre (neue Grundanträge ab dem Jahr 2024 werden für 4 Jahre
bewilligt)
Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder
Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der
Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.
Keine Pflege vom 01.04.-15.08.
erlaubt. Mind. alle 2 Jahre Aufwuchs nach dem 1. September zerkleinern und
ganzflächig verteilen (Mulchen oder Häckseln)
1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 6.600 m²
Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.
Zu beachten:
Förderfähig in NWR – Anlage mehrjähriger Buntbrache.
Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr
bis spätestens 15. Mai erfolgen.
Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt.
Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.
| Aussaatzeit: | Bis spätestens 15. Mai |
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Mischung, Pflege und Info "NRW – Buntbrache ab 2023 "
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