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NRW – Buntbrache ab 2023

Produktinformationen "NRW – Buntbrache ab 2023 "

Die Buntbrache (NRW) dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für eine Vielzahl von Insekten und Vögel in der gesamten Vegetationsperiode.

Einsatzgebiete: Auf Acker- und Dauerkulturflächen, Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden.
Standzeit: mind. 5 Jahre (neue Grundanträge ab dem Jahr 2024 werden für 4 Jahre bewilligt)

Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.
Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt. Mind. alle 2 Jahre Aufwuchs nach dem 1. September zerkleinern und ganzflächig verteilen (Mulchen oder Häckseln)


1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 6.600 m²



Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.

Zu beachten:
Förderfähig in NWR – Anlage mehrjähriger Buntbrache.

Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.

Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt.

Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 

Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.

Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.
Aussaat, Blüte, Pflege "NRW – Buntbrache ab 2023 "
Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai
Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden! 
  • Förderfähig in NRW. 
  • Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt.
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. 
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. 
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind.
  • Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. 

Wichtiger Hinweis: 

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei können Ober- und Unterboden vermischt und die natürliche Bodenstruktur gestört werden. Wenn ein tiefer Umbruch erforderlich ist, empfehlen wir daher, möglichst flach zu pflügen bzw. umzugraben und den Boden anschließend nur flach zu bearbeiten.
    Die Fläche sollte danach möglichst mindestens sechs Wochen Zeit zum Setzen bekommen. In diesem Zeitraum sind etwa 30 Liter/m² gleichmäßiger Niederschlag (Landregen) sinnvoll, damit folgend eine stabile und an der Oberfläche feinkrümelige Bodenstruktur geschaffen werden kann.
    Die Aussaat sollte nicht auf vollständig ausgetrockneten oder stark geschädigten Böden erfolgen. Der Boden sollte vor der Aussaat ausreichend feucht und biologisch aktiv sein.

  • Bei Baumaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass Ober- und Unterboden nicht vertauscht werden. Die Saatgutmischungen benötigen geeigneten Oberboden für eine erfolgreiche Keimung und Etablierung. Auf reinem oder stark verdichtetem Unterboden ist eine erfolgreiche Entwicklung der Saatgutmischung in der Regel nicht zu erwarten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
    Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Mischung und Info "NRW – Buntbrache ab 2023 "

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