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NRW – Buntbrache ab 2023

Produktinformationen "NRW – Buntbrache ab 2023 "

Die Buntbrache (NRW) dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für eine Vielzahl von Insekten und Vögel in der gesamten Vegetationsperiode.

Einsatzgebiete: Auf Acker- und Dauerkulturflächen, Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden.
Standzeit: mind. 5 Jahre (neue Grundanträge ab dem Jahr 2024 werden für 4 Jahre bewilligt)

Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.
Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt. Mind. alle 2 Jahre Aufwuchs nach dem 1. September zerkleinern und ganzflächig verteilen (Mulchen oder Häckseln)


1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 6.600 m²



Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.

Zu beachten:
Förderfähig in NWR – Anlage mehrjähriger Buntbrache.

Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.

Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt.

Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 

Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.

Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.
Aussaat, Blüte, Pflege "NRW – Buntbrache ab 2023 "
Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai
Hinweise

Wichtiger Hinweis: 
1) Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei werden Ober- und Unterboden vermischt, wodurch die natürliche Bodenstruktur gestört wird. Damit sich der Boden wieder setzen und seine ursprüngliche Struktur zurückbilden kann, sind mindestens 30 Liter/m² gleichmäßiger Regen ("Landregen") erforderlich.

Wir empfehlen: Wenn ein tiefer Umbruch notwendig ist, dann möglichst flach pflügen / umgraben und den Boden danach zur Vorbereitung flach bearbeiten, der Fläche 
Minimum 6 Wochen Zeit geben, mit mind. 30 Liter/m² Niederschlag in dieser Zeit, um eine gut gesetzte und feinkrümelige Struktur zu erhalten.

2) Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten 
Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.

Wir empfehlen: Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum. 

Mischung und Info "NRW – Buntbrache ab 2023 "

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