Eigene Produktion
Saatgut für Ihr Projekt

Was ist Regiosaatgut?

Regiosaatgut ist Saatgut mit gebietseigenen Wildpflanzen, welches innerhalb eines Ursprungsgebietes (Herkunftsregion) gewonnen, in einem dem Ursprungsgebiet zugeordneten Produktionsraum vermehrt und innerhalb des Ursprungsgebietes wieder ausgebracht wird, ohne während der Kultur züchterisch verändert worden zu sein.

Die Qualiät unseres Regiosaatgut weist sich durch die hohen Standards für Reinheit, Keimfähigkeit und Besatz aus.

Warum Regiosaatgut?

Durch die ausschließliche Verwendung verbreiteter gebietsheimischer Arten wird die Ausbreitung gebietsfremder Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes effektiv verhindert. Somit bekommt die Natur und die Lebewesen das Saatgut, welches für sie am jeweiligen Standort richtig ist.

Anwendungsgebiet?

Das Einsatzgebiet reicht von der Bienenweide und „Nützlingsheimat“ in Ihrem Hausgarten über Blühstreifen oder Wegrandbegrünung, Blühende Inseln im innerstädtischen Bereich bis zur Renaturierung großer Flächen zum Beispiel nach Baumaßnahmen.

Es wird ein Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt geschaffen der beim Anblick große Freude mit großem Nutzen verbindet.

Zertifizierung

RegioZert®! Unser Regiosaatgut ist zertifiziert durch RegioZert. Damit sind Sie immer auf der sicheren Seite. Das Zertifikat regelt die Aufsammlung, die Vermehrung und den Handel von Regiosaatgut auf Grundlage der bei der Entwicklung des Regiosaatgut-Konzeptes mit den Fachbehörden der Bundesländerabgestimmten und in der Erhaltungsmischungsverordnung festgelegten Ursprungsgebiete. RegioZert erfüllt selbstverständlich die Kriterien der Empfehlung für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)

Die Einhaltung der strengen Herkunfts- und Qualitätskriterien wird durch das renomierte LACON – Institut regelmäßig geprüft.

Unser Regiosaatgut stammt aus dem Ursprungsgebiet (UG) = Herkunftsregion (HK) 9: Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland.

Angrenzende Regionen Auf Anfrage

Aktuelle Gesetzeslage

zum Handel und Einsatz von Wildpflanzen – Veränderungen zum 02.03.2020.

Aufgrund des Ablaufs der Übergangsfrist nach § 40 BNatSchG möchten wir Sie hiermit gerne über die derzeitige Rechtslage informieren.

Zum 01.03.2020 ist die Übergangsfrist nach § 40 BNatSchG abgelaufen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in der freien Landschaft nur noch Saatgutmischungen mit Arten und Herkünften aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet (= Vorkommensgebiet im Sinne des Bundesnaturschutz-gesetzes) ausgebracht werden. Unsere Regiosaatgutmischungen enthalten ausschließlich Arten der Positivlisten für Regiosaatgut der jeweiligen Ursprungsgebiete und, wenn nicht anders angegeben, nur Herkünfte aus dem Ursprungsgebiet.

Für die Ausbringung von Saatgutmischungen, die Herkünfte aus angrenzenden Ursprungsgebieten beinhalten, benötigen Sie seit dem 01.03.2020 eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörden, dies kann die Untere bzw. Obere Naturschutzbehörde sein. Die Handhabung ist in den Bundesländern nicht einheitlich.

Sollten Sie eine Saatgutmischung erwerben, in der Negativ-Arten des betreffenden Ursprungsgebietes oder Herkünfte aus angrenzenden Regionen vermischt sind, liegt es in Ihrer Verantwortung, vor der Ausbringung bzw. Bestellung eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Bei regionalen Saatgutmischungen handelt es sich um Sondermischungen, diese können wir im Falle einer Verweigerung nicht zurücknehmen.

Saatgut kaufen

Gerne können Sie hier unser Saatgut anfragen.

Herkunftsregionen und Arten für Regiosaatgut

Biene

Wir lassen Bienen summen!