NRW – Mischung D UG2
Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen
Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der
Herkunftsregion UG2.
Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen
Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.
Förderfähig
in NWR.
Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.
- Saattiefe: 0 cm (Lichtkeimer)
- Standzeit: mind. 5 Jahre
- Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen
| Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai | |
| Reichweite: 8 kg für ca. 1000 m² |
454,73 €
Lieferzeit: 1-2 Wochen
Produktinformationen "NRW – Mischung D UG2 "
Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen
Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der
Herkunftsregion UG2.
Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen).
Einsatzgebiete: Auf Landwirtschaftlichen Flächen zur
Gestaltung von mehrjährigen Blühflächen. Keine Förderung entlang von Gewässern!
Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten
werden.
Standzeit: mind. 5 Jahre
Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder
Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der
Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.
Keine Pflege vom 01.04.-15.08.
erlaubt.
1 Gebinde (8 kg) ausreichend für: 1.000 m²
Die „NRW-Mischung D UG2“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprunggebietes.
Ökologische Ziele:
✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten
✓ Deckung und Nahrung im Winter
✓ Aufwertung des Landschaftsbildes.
Zu beachten:
Förderfähig in NWR.
Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr
bis spätestens 15. Mai erfolgen.
Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt.
Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.
Wir weisen
darauf hin, dass
neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu
berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf
die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz
auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen
Kreis-/Stadtverwaltung.
Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um
ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und
Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.
| Aussaatzeit: | Bis spätestens 15. Mai |
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Mischung, Pflege und Info "NRW – Mischung D UG2 "
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