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FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch

Produktinformationen "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft.

Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg.

Aussaat, Blüte, Pflege "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"
Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai
Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden!
  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg).
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig.
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite

Wichtiger Hinweis:

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei können Ober- und Unterboden vermischt und die natürliche Bodenstruktur gestört werden.
    Wenn ein tiefer Umbruch erforderlich ist, empfehlen wir daher, möglichst
    flach zu pflügen bzw. umzugraben und den Boden anschließend nur flach zu bearbeiten. Die Fläche sollte danach möglichst mindestens sechs Wochen Zeit zum Setzen bekommen.
    In diesem Zeitraum sind etwa
    30 Liter/m² gleichmäßiger Niederschlag (Landregen) sinnvoll, damit folgend eine stabile und an der Oberfläche feinkrümelige Bodenstruktur geschaffen werden kann. Die Aussaat sollte nicht auf vollständig ausgetrockneten oder stark geschädigten Böden erfolgen. Der Boden sollte vor der Aussaat ausreichend feucht und biologisch aktiv sein.

  • Bei Baumaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass Ober- und Unterboden nicht vertauscht werden. Die Saatgutmischungen benötigen geeigneten Oberboden für eine erfolgreiche Keimung und Etablierung. Auf reinem oder stark verdichtetem Unterboden ist eine erfolgreiche Entwicklung der Saatgutmischung in der Regel nicht zu erwarten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
     Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Mischung und Info "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"

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Eigenschaften

Eigenschaften und Besonderheiten der Mischung

Kurzbeschreibung

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft.

Aussaatmenge

  • 1 g/m² = 10 kg/ha
  • 10 kg reicht für ca. 10.000 m²
  • 2,5 kg reicht für ca. 2.500 m²

Einsatzgebiete

Brachebegrünung mit hochwachsender, mehrjähriger Blühmischung auf frischen Böden

Standzeit

Mindestens 5 Jahre

Ansaat

Saattiefe: 0 cm (Lichtkeimer)

Pflege

Eine Nachsaat, Neuansaat oder ein Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.

Hinweis

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden!
  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg).
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig.
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite

Wichtiger Hinweis:

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei können Ober- und Unterboden vermischt und die natürliche Bodenstruktur gestört werden.
    Wenn ein tiefer Umbruch erforderlich ist, empfehlen wir daher, möglichst
    flach zu pflügen bzw. umzugraben und den Boden anschließend nur flach zu bearbeiten. Die Fläche sollte danach möglichst mindestens sechs Wochen Zeit zum Setzen bekommen.
    In diesem Zeitraum sind etwa
    30 Liter/m² gleichmäßiger Niederschlag (Landregen) sinnvoll, damit folgend eine stabile und an der Oberfläche feinkrümelige Bodenstruktur geschaffen werden kann. Die Aussaat sollte nicht auf vollständig ausgetrockneten oder stark geschädigten Böden erfolgen. Der Boden sollte vor der Aussaat ausreichend feucht und biologisch aktiv sein.

  • Bei Baumaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass Ober- und Unterboden nicht vertauscht werden. Die Saatgutmischungen benötigen geeigneten Oberboden für eine erfolgreiche Keimung und Etablierung. Auf reinem oder stark verdichtetem Unterboden ist eine erfolgreiche Entwicklung der Saatgutmischung in der Regel nicht zu erwarten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
     Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Weitere FAKT Mischungen

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch
FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft. Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg.

Inhalt: 2.5 kg (37,98 € / 1 kg)

ab 94,96 €
FAKT E8 – Lebendiger Acker trocken
FAKT E8 – Lebendiger Acker trocken, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft. Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg. Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich. 1 Gebinde (2,5 kg) ausreichend für: ca. 2.500 m² 1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 10.000 m² Zu beachten: Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg). Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter:https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. Hinweis: Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden! Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.

Inhalt: 2.5 kg (37,72 € / 1 kg)

ab 94,30 €

FAQ

Was ist FAKT?

Antwort: Es ist ein landeseigenes Förderprogramm, das Landwirte finanziell dafür entschädigt, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen.

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