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FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch

Produktinformationen "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft.

Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg.

Aussaat, Blüte, Pflege "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"
Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai
Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden!
  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg).
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig.
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite

Wichtiger Hinweis:

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei werden Ober- und Unterboden vermischt, wodurch die natürliche Bodenstruktur gestört wird. Damit sich der Boden wieder setzen und seine ursprüngliche Struktur zurückbilden kann, sind mindestens 30 Liter/m² gleichmäßiger Regen ("Landregen") erforderlich.
    Wir empfehlen: Wenn ein tiefer Umbruch notwendig ist, dann möglichst flach pflügen / umgraben und den Boden danach zur Vorbereitung flach bearbeiten, der Fläche Minimum 6 Wochen Zeit geben, mit mind. 30 Liter/m² Niederschlag in dieser Zeit, um eine gut gesetzte und feinkrümelige Struktur zu erhalten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
     Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Mischung und Info "FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch"

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Eigenschaften

Eigenschaften und Besonderheiten der Mischung

Kurzbeschreibung

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft.

Aussaatmenge

  • 1 g/m² = 10 kg/ha
  • 10 kg reicht für ca. 10.000 m²
  • 2,5 kg reicht für ca. 2.500 m²

Einsatzgebiete

Brachebegrünung mit hochwachsender, mehrjähriger Blühmischung auf frischen Böden

Standzeit

Mindestens 5 Jahre

Ansaat

Saattiefe: 0 cm (Lichtkeimer)

Pflege

Eine Nachsaat, Neuansaat oder ein Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.

Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden!
  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg).
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen.
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig.
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite

Wichtiger Hinweis:

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei werden Ober- und Unterboden vermischt, wodurch die natürliche Bodenstruktur gestört wird. Damit sich der Boden wieder setzen und seine ursprüngliche Struktur zurückbilden kann, sind mindestens 30 Liter/m² gleichmäßiger Regen ("Landregen") erforderlich.
    Wir empfehlen: Wenn ein tiefer Umbruch notwendig ist, dann möglichst flach pflügen / umgraben und den Boden danach zur Vorbereitung flach bearbeiten, der Fläche Minimum 6 Wochen Zeit geben, mit mind. 30 Liter/m² Niederschlag in dieser Zeit, um eine gut gesetzte und feinkrümelige Struktur zu erhalten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
     Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Weitere FAKT Mischungen

FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch
FAKT E8 – Lebendiger Acker frisch, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft. Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg.

Inhalt: 2.5 kg (37,98 € / 1 kg)

ab 94,96 €
FAKT E8 – Lebendiger Acker trocken
FAKT E8 – Lebendiger Acker trocken, dient der Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch eine nachhaltige Stärkung der agrarökologischen Selbstregulierungskräfte der Agrarlandschaft. Fördert die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch das Angebot von Nahrungs- und Vermehrungsflächen für eine Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten über die Vegetationsperiode hinweg. Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich. 1 Gebinde (2,5 kg) ausreichend für: ca. 2.500 m² 1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 10.000 m² Zu beachten: Förderfähig im Programm E8 - Brachbegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (Baden-Württemberg). Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums grundsätzlich weder Befahren, Bearbeiten noch Nutzung zulässig. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Weitere wichtige Informationen zur Agrarpolitik des Landes und zu den Förderprogrammen für den ländlichen Raum finden Sie im nachfolgenden Link, unter:https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. Hinweis: Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden! Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.

Inhalt: 2.5 kg (37,72 € / 1 kg)

ab 94,30 €

FAQ

Was ist FAKT?

Antwort: Es ist ein landeseigenes Förderprogramm, das Landwirte finanziell dafür entschädigt, freiwillige Umweltleistungen zu erbringen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen.

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