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NRW – Mischung D UG7

Produktinformationen "NRW – Mischung D UG7"

Die „NRW-Mischung D UG7“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprungsgebietes.

Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen.

Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der Herkunftsregion UG7.

Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen).

Aussaat, Blüte, Pflege "NRW – Mischung D UG7"
Aussaatzeit: Bis spätestens 15. Mai
Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden! 
  • Förderfähig in NRW. 
  • Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt.
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. 
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. 
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind.
  • Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. 

Wichtiger Hinweis: 

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei werden Ober- und Unterboden vermischt, wodurch die natürliche Bodenstruktur gestört wird. Damit sich der Boden wieder setzen und seine ursprüngliche Struktur zurückbilden kann, sind mindestens 30 Liter/m² gleichmäßiger Regen ("Landregen") erforderlich.
    Wir empfehlen: Wenn ein tiefer Umbruch notwendig ist, dann möglichst flach pflügen / umgraben und den Boden danach zur Vorbereitung flach bearbeiten, der Fläche Minimum 6 Wochen Zeit geben, mit mind. 30 Liter/m² Niederschlag in dieser Zeit, um eine gut gesetzte und feinkrümelige Struktur zu erhalten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
    Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Mischung und Info "NRW – Mischung D UG7"

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Eigenschaften

Eigenschaften und Besonderheiten der Mischung

Kurzbeschreibung

Die „NRW-Mischung D UG7“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprungsgebietes.

Aussaatmenge

  • 8 g/m²
  • 8 kg reicht für ca. 1000 m²

Einsatzgebiete

Auf landwirtschaftlichen Flächen zur Gestaltung von mehrjährigen Blühflächen. Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage müssen über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden.

Standzeit

Mindestens 5 Jahre

Ansaat

Saattiefe: 0 cm (Lichtkeimer)

Pflege

Eine Nachsaat, Neuansaat oder ein Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich.

Keine Pflege vom 01.04.–15.08. erlaubt.

Ökologische Ziele: 

  • Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten 
  • Deckung und Nahrung im Winter 
  • Aufwertung des Landschaftsbildes.

Hinweise

Allgemeine Produkthinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren. 

Produktspezifische Hinweise:

  • Es handelt sich bei diesem Produkt um kein Regio-Saatgut. Zertifizierte Regio-Mischungen finden Sie bei uns unter der Rubrik „Regiosaatgut“.
  • Produkte für Agrarumweltmaßnahmen sind vom Umtausch ausgeschlossen, da diese kundenbezogen produziert werden! 
  • Förderfähig in NRW. 
  • Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt.
  • Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. 
  • Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. 
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. 
  • Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind.
  • Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. 

Wichtiger Hinweis: 

  • Nach unserer Erfahrung ist starkes Fräsen vor der Aussaat eher nachteilig. Dabei werden Ober- und Unterboden vermischt, wodurch die natürliche Bodenstruktur gestört wird. Damit sich der Boden wieder setzen und seine ursprüngliche Struktur zurückbilden kann, sind mindestens 30 Liter/m² gleichmäßiger Regen ("Landregen") erforderlich.
    Wir empfehlen: Wenn ein tiefer Umbruch notwendig ist, dann möglichst flach pflügen / umgraben und den Boden danach zur Vorbereitung flach bearbeiten, der Fläche Minimum 6 Wochen Zeit geben, mit mind. 30 Liter/m² Niederschlag in dieser Zeit, um eine gut gesetzte und feinkrümelige Struktur zu erhalten.

  • Der Einsatz von Herbiziden ist sowohl vor der Aussaat zur Unkrautbekämpfung als auch während des Aufwuchses der neu eingesäten Fläche nachteilig. Herbizide und deren Rückstände können die Keimung, das Anwachsen und die Entwicklung der gewünschten Pflanzen beeinträchtigen und den Erfolg der Ansaat gefährden.
    Wir empfehlen:
    Zur Vorbereitung eine flache mechanische Unkrautbekämpfung über einen längeren Zeitraum.


Weitere NRW Mischungen

Mischung C UG2 – einjährige Einsaat mit zert. RegioSaatgut C UG2
Paket 5042 – angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen (NRW), dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für Insekte und Vögel über die Vegetationsperiode hinweg. Schaffung von Fortpflanzungsstätten für Insekten, Vögel und Säugetiere. Pflegeaufwand: Pflegemanagement und Pflegezeiträume werden im Einzelfall festgelegt. 1 Gebinde (9 kg) ausreichend für: ca. 5.000 m² Zu beachten: Förderfähig in NWR – Paket 5042 – Einjährige Einsaat mit zertifiziertem RegioSaatgut C UG2. Anlage auf Ackerflächen. Die Flächen und Standorte der Maßnahme müssen den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und werden vor Bewilligung von den jeweiligen Biologischen Stationen und/oder Unteren Naturschutzbehörden geprüft. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.   Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.

Inhalt: 9 kg (10,50 € / 1 kg)

94,49 €
NRW – Buntbrache ab 2023
Die Buntbrache (NRW) dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für eine Vielzahl von Insekten und Vögel in der gesamten Vegetationsperiode. Einsatzgebiete: Auf Acker- und Dauerkulturflächen, Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden. Standzeit: mind. 5 Jahre (neue Grundanträge ab dem Jahr 2024 werden für 4 Jahre bewilligt) Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich. Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt. Mind. alle 2 Jahre Aufwuchs nach dem 1. September zerkleinern und ganzflächig verteilen (Mulchen oder Häckseln) 1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 6.600 m² Ökologische Ziele: ✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten ✓ Deckung und Nahrung im Winter ✓ Aufwertung des Landschaftsbildes. Zu beachten: Förderfähig in NWR – Anlage mehrjähriger Buntbrache. Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.

Inhalt: 10 kg (7,36 € / 1 kg)

73,56 €
NRW – Mischung D UG2
Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der Herkunftsregion UG2. Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen).   Einsatzgebiete: Auf Landwirtschaftlichen Flächen zur Gestaltung von mehrjährigen Blühflächen. Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden. Standzeit: mind. 5 Jahre Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich. Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt. 1 Gebinde (8 kg) ausreichend für: 1.000 m² Die „NRW-Mischung D UG2“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprunggebietes. Ökologische Ziele: ✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten ✓ Deckung und Nahrung im Winter ✓ Aufwertung des Landschaftsbildes. Zu beachten: Förderfähig in NWR. Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.

Inhalt: 8 kg (56,84 € / 1 kg)

454,73 €
NRW – Mischung D UG6
Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der Herkunftsregion UG6. Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen).   Einsatzgebiete: Auf Landwirtschaftlichen Flächen zur Gestaltung von mehrjährigen Blühflächen. Keine Förderung entlang von Gewässern! Umfang und Lage muss über den gesamten Verpflichtungszeitraum beibehalten werden. Standzeit: mind. 5 Jahre Pflegeaufwand: eine Nachsaat, Neuansaat oder Schröpfschnitt bei möglichen Etablierungsproblemen ist nur nach Zustimmung der Unteren Landwirtschaftsbehörde möglich. Keine Pflege vom 01.04.-15.08. erlaubt. 1 Gebinde (8 kg) ausreichend für: 1.000 m² Die „NRW-Mischung D UG6“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprunggebietes. Ökologische Ziele: ✓ Schaffung von Brut- und Aufzuchtstätten ✓ Deckung und Nahrung im Winter ✓ Aufwertung des Landschaftsbildes. Zu beachten: Förderfähig in NWR. Die Aussaat kann bereits im Spätsommer/Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr bis spätestens 15. Mai erfolgen. Nach Aussaat ist während des gesamten Verpflichtungszeitraums nur gelegentliches Befahren (ohne den Bewuchs zu schädigen) erlaubt. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung. Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.

Inhalt: 8 kg (69,00 € / 1 kg)

551,96 €
NRW – Mischung D UG7
Die „NRW-Mischung D UG7“ dient der Anlage von mehrjährigen Blühflächen im strukturarmen Offenland. Die Mischung enthält anteilig zertifizierbare Wildarten des Ursprungsgebietes.Wildpflanzenmischung zur Anlage von mehrjährigen Blühflächen. Enthält anteilig zertifizierbare Wildarten der Herkunftsregion UG7.Förderfähig im Programm D - Paket 5042 (Nordrhein-Westfalen).

Inhalt: 8 kg (72,36 € / 1 kg)

578,85 €
Vertragsnaturschutz A ab 2023 – Paket 5042 einjährige Einsaat mit Kulturarten
Paket 5042 – angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder-flächen (NRW), dient der Verbesserung des Nahrungsangebots für Insekte und Vögel über die Vegetationsperiode hinweg. Schaffung von Fortpflanzungsstätten für Insekten, Vögel und Säugetiere. Pflegeaufwand: Pflegemanagement und Pflegezeiträume werden im Einzelfall festgelegt. 1 Gebinde (10 kg) ausreichend für: ca. 4.166 m² Zu beachten: Förderfähig in NWR – Paket 5042 – Einjährige Einsaat mit Kulturarten. Anlage auf Ackerflächen. Die Flächen und Standorte der Maßnahme müssen den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und werden vor Bewilligung von den jeweiligen Biologischen Stationen und/oder Unteren Naturschutzbehörden geprüft. Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.  Wir weisen darauf hin, dass neben den hier aufgelisteten Auflagen und Hinweisen weitere Bedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu verweisen wir auf die Maßnahmensteckbriefe und auf die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW bzw. beim Vertragsnaturschutz auf die Untere Naturschutzbehörde der jeweils zuständigen Kreis-/Stadtverwaltung.   Bitte beachten: Es handelt sich bei diesem Produkt um ein Naturprodukt. Je nach Wetterverhältnissen, Bodenbeschaffenheiten und Pflege, kann der Aufwuchs der Saatgutmischung variieren.

Inhalt: 10 kg (4,94 € / 1 kg)

49,36 €

FAQ

Was ist AUM-Saatgut?

AntwortAUM Saatgut bezeichnet spezielle Saatgutmischungen für Agrarumweltmaßnahmen, die der Förderung der Artenvielfalt, dem Boden- und Gewässerschutz sowie der Pflege der Kulturlandschaft dienen.

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